Corporate Governance

Corporate Governance (Grundsätze der Unternehmensführung), also die Regeln, Verfahren und Gesetze, nach denen ein Unternehmen geleitet und überwacht wird, spielt auch für das Deutsche Rote Kreuz eine wichtige Rolle.
Insbesondere geht es hierbei um die Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen, internen Richtlinien und ethischen Standards sowie um die Transparenz interner Prozesse. Ziel ist es, das Vertrauen in das DRK zu bewahren und zu stärken.

Compliance

Wesentliches Element der Corporate Governance ist die Compliance, also Rechtstreue bzw. Regelkonformität. Es ist uns wichtig, dass alle Angehörigen des Verbandes, haupt- und ehrenamtlich, sich regelkonform verhalten. Dabei sind externe Regeln (Gesetze und andere öffentliche Rechtsvorschriften) und interne Regeln (Rotkreuz-Grundsätze, Grundsätze der Führung und Zusammenarbeit, Transparenzstandards etc.) gleichermaßen zu beachten. Wir wollen sicherstellen, dass bei unseren internen Prozessen rechtliche Anforderungen, interne Richtlinien und ethischen Standards eingehalten werden. Potenzielle Risiken sollen erkannt, verringert und möglichst ausgeschlossen werden.

Ansprechpartner

Um etwaige Verstöße aufzudecken oder frühzeitig zu verhindern, wurde ein Compliancemanagement eingerichtet.

Zentraler Ansprechpartner für diesbezügliche Hinweise ist unser Leiter Personal und Recht, Rechtsanwalt Franz Frenger.

Sie erreichen ihn

DRK-Kreisverband Düsseldorf e.V. bzw. betroffene Gesellschaft
Hinweisgebersystem
Kölner Landstr. 169
40591 Düsseldorf

Meldungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Hinweisgeberportal

Hier gelangen Sie zu einem extern gehosteten Hinweisgeberportal, das Ihnen ebenfalls für Meldungen zu Verstößen gegen unsere Compliance zur Verfügung steht:

Hinweisgeberportal

Hinweisgeberschutz

Jeder (Mitarbeitende, Mitglieder, Ehrenamtliche, Kunden, Lieferanten etc.) kann dieses Portal nutzen, um eventuelle Auffälligkeiten unserer Ombudsstelle zur Kenntnis und Prüfung zu übermitteln.

Die Ombudsstelle besteht aus dem Leiter Personal und Recht, Herrn Rechtsanwalt Franz Frenger (intern) und Herrn Rechtsanwalt Horst Leis, Ginsterweg 23, 42781 Haan (extern).
Alle Meldungen werden unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips bearbeitet.

Das Meldesystem ist auch gegenüber den Mitgliedern der Ombudsstelle vollständig anonym.

Der dem Hinweisgeber nach vollständiger Meldung übermittelte Code erlaubt es nur ihm, z. B. im Falle von Repressalien oder Rückfragen nach der Meldung, sich gegenüber der Ombudsstelle zu identifizieren und sich auf den aus der Meldung resultierenden Schutz vor Repressalien zu berufen (§ 36 Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG).

Informationsblatt Hinweisgeberschutz und -portal